Mehrwertsteuer bei Drucksachen ab 7 Prozent

In Deutschland herrscht Steuerwirrwar, wenn es um die Bezahlung von Drucksachen geht. Für das identische Druck-Produkt können sieben oder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Viele Online-Druckereien verzichten auf die Möglichkeit, mit dem geringeren Mehrwertsteuersatz abzurechen und verlangen für alle Produkte sicherheitshalber 19% Mehrwertsteuer. Bei online-druck.biz Buch drucken lassen erhalten Kunden den reduzierten Steuersatz, sofern die Voraussetzungen dazu vorliegen.

Gerade für Vereine und Privatkunden zahlt sich die Abrechnung mit dem reduzierten Steuersatz von 7 Prozent aus. Der Preisvorteil liegt bei etwa 9 Prozent. Klar geregelt ist die Höhe der Mehrwertsteuer bei Werbedrucksachen wie Flyer, Einladungskarten oder Aufklebern. Für diese Produkte will der deutsche Fiskus einen Anteil von 19 Prozent.

Wenn es jedoch um Informationsschriften einer Organisation oder Kommune geht, kann mit dem günstigeren Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent abgerechnet werden. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt auch für Bücher. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Verlagsprodukt oder um ein privates Buch handelt. Das zuständige Finanzamt hat der Frick Werbeagentur (diese betreibt die Online-Druck-Plattform www.online-druck.biz) den reduzierten Steuersatz auch für Fotobücher bestätigt. Wer sein Buch auch gestalten oder fotografieren lassen möchte, hat auch für diese Dienstleistungen Anspruch auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Dieser gilt somit für alle Kosten, die mit der Herstellung eines Buches verbunden sind.

Ebenfalls mit reduzierter Steuer können Broschüren hergestellt werden, sofern diese nicht überwiegend werblichen Zwecken dienen. Es spielt keine Rolle, ob diese Broschüren drucken lassen geklebt oder geheftet werden. Interessant ist diese Regelung für die Produktion von Hochzeitszeitungen. Es handelt sich in diesem Fall im weitesten Sinn um eine zeitschriftenähnliche Veröffentlichung. Die Erscheinungsweise ist „normalerweise“ zwar einmalig. Alle anderen Kriterien erfüllen ganz eindeutig die Voraussetzungen für die Abrechnung mit dem reduzierten Steuersatz in Höhe von 7%. In die gleiche Kategorie fallen Hefte und Broschüren mit Musiknoten. Für diese Produkte müssen keine 19% Mehrwertsteuer abgeführt werden.

Author: onlinedruckbiz

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