Günstiger Flugblatt-Info-Druck für Behörden, Bildungseinrichtungen, Kirchen usw.
Sie handeln für eine Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verfolgt? Dann können Sie Ihre Flugblätter mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % drucken lassen. Bildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Behörden, Ämter, Stadtverwaltungen und Kirchen können dieses Angebot nutzen. Diese Flugblätter sollen der Information und Aufklärung dienen. Werbeflugblätter beispielsweise für touristische Zwecke fallen leider nicht unter die Drucksachen, die mit dem vergünstigten Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden können.
Flugblätter 10 % günstiger aus der Online-Druckerei
Ob Sie Ihre Flugblätter verteilen oder auslegen, spielt keine Rolle. Der vergünstigte Mehrwertsteuersatz bezieht sich allein auf die Inhalte der Flugblätter. Die Flugblätter müssen informieren. Natürlich gehören zur erfolgreichen Kommunikation auch Bild und Grafik.
Legen Sie ein geeignetes Stichwort für Ihre Flugblätter fest
Legen Sie für Ihre Info-Flugblätter ein geeignetes Stichwort fest. Dieses geben Sie dann bei der Bestellung der Flugblätter ein. In der Rechnung ist dieses Kennwort vermerkt. Bei einem Controlling in Ihrem Hause kann dadurch nachvollzogen werden, um welche Info-Flugblätter es sich gehandelt hat. Durch das Stichwort auf der Rechnung belegen Sie, was Sie mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz in Ihrer Online-Druckerei bestellt haben.